Artikelgesetz Zeitenwende

BETREUUNG & FÜRSORGE DIENSTRECHT 17 Änderungen in der Soldatenlaufbahnverordnung/ praxisorientierter Aufstieg Änderungen in der Soldatenlaufbahnverordnung schaffen berufliche Chancen durch vereinfachte Zugangs- möglichkeiten zu Laufbahnen, etwa durch den praxisorientierten Aufstieg für Mannschaften und eine Öffnung der Bildungsvoraussetzungen für den Aufstieg in die Feldwebellaufbahn. Erweiterte Erstattung von Betreuungskosten Die Möglichkeit der Erstattung von Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Personen wird er- weitert: Soldaten mit Familien- oder Pflegeaufgaben (im Sinne des § 3 Abs.6 und 7 des Soldatengleichstel- lungsgesetzes) werden die Kosten für eine Familien- oder Haushaltshilfe erstattet, die durch Verwendungen im Ausland zusätzlich entstehen, unabdingbar sind und für die eine Erstattung über andere Rechtsgrund- lagen nicht möglich ist. Der DBwV mahnt schon lange, dass Schritte wie dieser mit Blick auf aktuelle und künftige mögliche Herausforderungen für Soldatenfamilien ergriffen werden müssen. Bessere Unterstützung von Zivilpersonal mit Sorge- und Pflegeaufgaben Ein wichtiges Signal ist auch die künftige Gleichbehandlung des zivilen und militärischen Personals bei der Unterstützung bei Sorge- und Pflegeaufgaben (Erstattung von Betreuungskosten) in krisenhaften Entwick- lungen einschließlich der Landes- und Bündnisverteidigung, die nun auch beschlossen ist. Erstattung von Bestattungskosten Die Kosten für die Bestattung eines Soldaten in einem Ehrengrab der Bundeswehr sollen künftig erstattet werden können.

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