Artikelgesetz Zeitenwende
18 Arbeitszeit Der DBwV hat an allen Punkten des Gesetzgebungsprozes- ses mündlich und schriftlich auf die Ausweitung und Aufwei- chung der Arbeitszeitregelungen kritisch hingewiesen. Die aktuellen Entwicklungen, die auch Teil des „Artikelgesetzes Zeiten- wende“ sind, betrachtet der DBwV mit Sorge. Zum einen vernachläs- sigt die Ausweitung der Ausnahmen zunehmend den Arbeits- und Gesundheitsschutz, zum anderen kann Personalmangel nicht durch die Schaffung von uferlosen Ausnahmen kompensiert werden. Leider sind zum jetzigen Zeitpunkt weder BMVg noch der Bundestagden verbandlichenVorschlägengefolgt.Der DBwVwird sich aber weiterhin für eine sinnvolle und auch rechtskonforme Ausgestal- tung der Arbeitszeit von Soldaten einsetzen. Einsatzversorgung Bei der Einsatzversorgung gibt es gute Fortschritte, auch mit Blick auf die neue Auslandsdienststelle in Litauen. Der DBwV wird hier genau darauf achten, dass der Wille des Gesetzgebers in der Praxis nicht verwässert oder gar umgekehrt wird. Das Ministeriumwird auf diesem Feld daran gemessen werden, dass nichts zurückgenom- menwird,was vorher vollmundig angekündigt wurde. Grundsätzlich sieht der DBwV darüber hinaus die Notwendigkeit, die Einsatzversorgung angesichts der neuen Herausforderungen und Bedrohungen ganz neu aufzustellen. In Zeiten von LV/BV kann nicht weiter schablonenhaft zwischen Einsatz und Grundbetrieb unterschie- denwerden. Der DBwV wird daher weiter mit Nachdruck die Erweiterung der Versorgungsleistungen gerade für die Bereiche fordern, in denen der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht gewährleistet ist. Dies betrifft vor allem den Dienst außerhalb des Grundbetriebs. Das Ziel: Hier müssen Soldaten eine wirkungsgleiche Absicherung wie bei einem Auslands- einsatz genießen – egal,ob Inland oder Ausland. Weiterer Verbesserungsbedarf Klar ist: Viele wichtige Punkte – auch unterhalb der Gesetzgebungs- schwelle – sindmit Blick auf dieBrigade Litauenundkünftige vergleich- bare Stationierungen, insbesondere an der NATO-Ostflanke noch nicht geklärt. Sowohl für gesetzliche als auch untergesetzliche Maßnahmen imBereichAttraktivität gilt: Der DBwVbleibt dran! AUSBLICK IMPRESSUM Herausgeber: Deutscher Bundeswehrverband e. V. Stresemannstr. 57 10963 Berlin Tel.: 030 259260-0 Fax: 030 259260-999 E-Mail: service@dbwv.de Gestaltung und Infografiken: Deutscher BundeswehrVerband presse@dbwv.de Bildnachweis: Collage DBwV (Seite 3), picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka (Seite 4), Bundeswehr/ Marco Dorow (Seite 6,8,14), Bundeswehr/Falk Bärwald (Seite 7), Bundeswehr/Carsten Vennemann (Seite 9), DBwV/Scheurer (Seite 10) DBwV/Privat (Seite 11), Fotolia/ambrozinio (Seite 16), Bundeswehr/Andrea Bienert (Seite 17) Druck: Wölfer Druck+Media https://woelferdruck.de/ Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird weitgehend auf die gleichzeiti- ge Verwendung der männlichen und weiblichen Sprachform verzichtet. Stand: 04/2025
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