Artikelgesetz Zeitenwende

6 ERHÖHUNG DER ÜBERGANGSBEIHILFE FÜR SAZ 20 + VERSORGUNG Mit dem „Artikelgesetz Zeitenwende“ wurden die Übergangsbeihilfen für Soldaten auf Zeit (SaZ) mit einer Verpflichtungszeit von mehr als 20 Jahren erhöht. Damit soll die soziale Absicherung von Soldaten mit langen Verpflichtungszeiten verbessert und der Übergang in das zivile Berufsleben erleichtert werden. Zu- dem sollen qualifizierte Soldaten dazu motiviert werden, länger in der Truppe zu bleiben. Bislang wurde ab Dienstzeiten von 20 Jahren pauschal das 12fache gezahlt. Der DBwV fordert seit Jahren eine bessere Absicherung von Soldaten mit langen Verpflichtungszeiten. Die Erhöhung der Übergangsbeihilfen ist nun ein erster wichtiger Schritt. Konkrete Verbesserungen der Übergangsbeihilfe bei Dienstzeiten von mehr als 20 Jahren: 20 und weniger als 21 Jahren das 12 fache, 21 und weniger als 22 Jahren das 12,5 fache, 22 und weniger als 23 Jahren das 13 fache, 23 und weniger als 24 Jahren das 13,5 fache, 24 und weniger als 25 Jahren das 14 fache, 25 und mehr Jahren das 15 fache.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODYxNzM=