Artikelgesetz Zeitenwende

10 VERSORGUNG Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen Es war überfällig, es war logisch - und es ist ein lupenreiner Verbandserfolg: Endlich fallen mit dem Artikel- gesetz die Hinzuverdienstgrenzen für ehemalige Soldaten. Unermüdlich haben Mitglieder des Bundesvor- stands das Gespräch mit dem BMVg und Abgeordneten des Bundestags geführt. Auch das Scheitern der verbandlichen Vorstöße in der Vergangenheit konnte den DBwV hier nicht ausbremsen. Denn es liegt auf der Hand: Wenn das, was Soldaten im Ruhestand hinzuverdienen, auf ihre Versorgungsbezüge angerech- net wird, werden sie dem Arbeitsmarkt fern bleiben - und das in einer Zeit, in der Fachkräftemangel und de- mographischer Wandel herrschen und die Qualifikationen von ehemaligen Soldaten dringend gebraucht werden. Ende vergangenen Jahres hat der DBwV deshalb noch einmal richtig Druck gemacht und erreicht, dass die Regelung Einzug ins Artikelgesetz fand: Abschaffung aller Hinzuverdienstgrenzen für Soldaten, die mit Erreichen einer Altersgrenze oder wegen einer Dienstunfähigkeit, die auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht, zur Ruhe gesetzt worden sind, ihre Hinterbliebenen sowie die Empfänger von Übergangsgebührnis- sen. Dies betrifft nicht nur den Hinzuverdienst aus einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft, sondern auch den Hinzuverdienst für eine Verwendung im öffentlichen Dienst (das sogenannte Verwendungseinkommen). Beispiel: Bisher lag die Hinzuverdienstgrenze für einen pensionierten StFw (A9) mit Maximalversorgung von 71,75 % zwischen dem 62. Lebensjahr und 67. Lebensjahr bei 1.765,- Euro (brutto) inkl. 102,- Euro Werbungskostenpauschale. Hat er darüber hinaus verdient, wurde ihm die Pension gekürzt. Diese Hinzu- verdienstgrenze ist nun restlos entfallen. Viele Jahre hat der DBwV für den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen gekämpft. Wir haben nie lockergelassen und freuen uns nun sehr über diesen Erfolg. Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch „

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