Artikelgesetz Zeitenwende
11 BESOLDUNG Vergütung von Mehrarbeit und besonderen zeitlichen Belastungen für Soldaten und Beamte: Künftig auch neben Auslandsdienstbezügen Künftig wird unter bestimmten Voraussetzungen die Vergütung von Mehrarbeit und besonderen zeitlichen Belas- tungen neben Auslandsdienstbezügen ermöglicht – auch, um die erforderliche Einsatzbereitschaft der künftig in Litauen stationierten Brigade zu stärken. Aus Sicht des DBwV war der Wegfall dieser bislang bestehenden Konkur- renz seit Langemüberfällig! Ehepartnerzuschlag für Empfänger von Auslandsdienstbezügen Der Ehepartnerzuschlag für Empfänger von Auslandsdienstbezügen, für die das Gesetz über den Auswärti- gen Dienst gilt, kann künftig auch für Ehepartner von Soldaten und Beamten imGeschäftsbereich des BMVg gezahlt werden. Damit soll die Finanzierung der Altersversorgung der mitgezogenen Ehegatten unterstützt werden, da diese im Ausland oftmals keiner eigenen Beschäftigung nachgehen können. Der Zuschlag kann bis zu 18,6 % des Grundgehalts aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 14 betragen. Zieht etwa ein Hauptfeldwebel, Besoldungsgruppe A8, Erfahrungsstufe 5, gemeinsam mit seiner Partnerin von Berlin nach Rukla (Litauen) um, erhält dieser dann ein Grundgehalt von 3.671,73 Euro brutto. Der Ehepartner- zuschlag würde damit also 682,94 Euro steuerfrei betragen. Ausweitung und Erhöhung des Auslandszuschlags Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, einen Zuschlag zum Auslandszuschlag für Ver- wendungen zur Sicherstellung der Landes- und Bündnisverteidigung zu zahlen, wenn sich der Dienstort im unmittelbaren geografischen Einflussbereich einer kriegerischen Auseinandersetzung befindet und sich am Dienstort eine hohe Bedrohungslage durch militärische Gewalt kurzfristig enwickeln kann (künftig 300 Euro). Nun kommt es darauf an, dass die Regierung diese Regelung auch umsetzt. Der DBwV wird hier genau hin- sehen. Zudem werden die Werte der übrigen Fallgruppen des Zuschlags erhöht. #GEMEINSAMSTARK Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch ist Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV.
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