Artikelgesetz Zeitenwende
12 BESOLDUNG Höhere Vergütung für den Dienst außerhalb des Grundbetriebs (DaG) Die Vergütung für den Dienst außerhalb des Grundbetriebs erhöht sich von 91 Euro auf 101 Euro brutto. Die Anhebung der Vergütung für diesen Dienst in der Ausnahme („Ausnahmetatbestandszuschlag“, ATZ), die ohne den starken Druck des DBwV unwahrscheinlich gewesen wäre, reicht allerdings nicht einmal aus, um auch nur den Kaufkraftverlust in den Jahren seit der Einführung des Zuschlags auszugleichen. Der DBwV hat im Entstehungsprozess des Gesetzes jede Chance genutzt, um auf diesen Missstand hinzuweisen. Um den Soldatenberuf attraktiver zu machen, muss die kommende Bundesregierung dringend zeitnah eine deut- lichere Erhöhung des ATZ über die 101 Euro hinaus angehen. Der DBwV kämpft hier weiter! Anstieg des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ) Die AVZ-Stufen wurden zuletzt Anfang 2020 erhöht. Im Gesetz wird die Höchststufe des AVZ nun von 145 Euro (netto) auf 153 Euro (netto) pro Tag angehoben. Die Werte der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung, in der die Stufen 1 bis 5 geregelt sind, erhöhen sich ebenfalls. Bei einer Verwendung im Rahmen von eFP (enhanced Forward Presence) in Litauen beispielsweise steigt der Auslandsverwendungszuschlag der Stufe 3 von 85 Euro auf 93 Euro. Die jetzt beschlossene Erhöhung ist zwar sehr zu begrüßen, sie fällt allerdings zu niedrig aus, da sie nicht einmal die seither eingetretene Inflation ausgleicht. Hier wird sich der DBwVweiter für eine angemessene Erhöhung einsetzen. AVZ-Anhebung Alt: Neu: Stufe 1 von „48“ auf „54“ Euro Stufe 2 von „69“ auf „77“ Euro Stufe 3 von „85“ auf „93“ Euro Stufe 4 von „103“ auf „111“ Euro Stufe 5 von „123“ auf „131“ Euro Stufe 6 von „145“ auf „153“ Euro
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