Artikelgesetz Zeitenwende

5 Selten war der Entstehungsprozess eines Gesetzes so spannend wie der des neuen „Artikelgesetzes Zeitenwende“. Zu dem Zeitpunkt, an dem Vertei- digungsminister Boris Pistorius Mitte 2023 die Aufstellung und Stationierung einer Kampftrup- penbrigade in Litauen ankündigte, war das „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbe- reitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“, so der volle Name, noch nicht einmal in Planung. Im Gegenteil: Der Deutsche BundeswehrVerband war maßgeblich daran betei- ligt, das Gesetz im Ministerium überhaupt erst an- zuschieben. In der Folge hat der DBwV – allen voran der federführende Vorstand Besoldung, Haushalt, Laufbahnrecht, OTL i. G. Dr. Detlef Buch – den ge- samten Weg des „Artikelgesetzes Zeitenwende“ bis hin zum Beschluss durch den Deutschen Bundes- tag eng begleitet. Viele langjährige Verbandsfor- derungen konnte der DBwV frühzeitig einsteuern, andere Positionen waren bis zuletzt umstritten. DER WEG ZUM GESETZ Nach dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition nutzte der DBwV seine Kanäle, um gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Be- deutung des Gesetzes zu verdeutlichen. Tatsächlich zählte das „Artikelgesetz Zeitenwende“ dann zu den wenigen Vorhaben, die trotz der angespannten Si- tuation im Bundestag nicht auf Eis gelegt wurden - auch, weil die damals noch oppositionelle Unions- fraktion das Gesetz unterstützte. Doch die Reise dahin war über weite Strecken eine Zitterpartie. Quasi in letzter Sekunde einigten sich die Verteidigungspolitiker und setzten Mitte De- zember 2024 eine Öffentliche Anhörung im Deut- schen Bundestag an. Der DBwV-Bundesvorsitzende konnte als geladener Sachverständiger wichtige Forderungen des Verbandes erneut erläutern und teils entscheidend voranbringen. Im Rückblick lässt sich der ganze Prozess auf einen Satz bringen: Ohne DBwV kein Artikelgesetz!

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