Artikelgesetz Zeitenwende
7 VERSORGUNG Einsatzversorgung: Jetzt auch für Soldaten im Reachback-Verfahren Der DBwV hat sich seit Jahren für die Einbeziehung von Soldaten im Reachback (also für solche, die außer- halb des Einsatzgebietes Video-, Bild- oder Tondokumente aus einem Einsatzgebiet erheben oder auswer- ten) unter den Schutzschirm der Einsatzversorgung und des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes einge- setzt. Dies wird mit dem „Artikelgesetz Zeitenwende“ nun endlich verwirklicht. Schon im Jahr 2020 hatte der DBwV im ersten Aufschlag des vielbeachteten Forderungspapiers „Mission Seele“ eine Ausweitung gefordert und ist seither immer wieder mit Abgeordneten und dem BMVg in den Austausch gegangen, um die Realisierung voranzutreiben. Zu Beginn stieß der DBwV auf massive rechtliche Bedenken in BMVg und Bundestag, doch schnell schlossen sich weitere Akteure der Forderung an. Auch im Parlament fand mit der Zeit ein Umdenken statt und schließlich griff der überfraktionelle Veteranenantrag, der im April 2024 vom Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen wurde, die Forderung auf.
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