Broschüre 70 Jahre DBwV

S eit 2020 können Soldaten in Uniform Fern- verkehrsverbindungen der Deutschen Bahn unentgeltlich nutzen. Sie werden im Alltag wieder sichtbarer. 2020 erhalten außerdem alle Freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) mit der Neufassung des Wehrsoldgesetzes einen monat- lichen Wehrsoldgrundbetrag von mindestens 1500 Euro. Weiterhin werden Vergütungen in Anlehnung an die Funktions- und Erschwerniszulagen der Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten ermöglicht und die Rentenbeiträge der FWDL um 20 Prozent erhöht. Im September 2021 entscheidet das Bun- desverwaltungsgericht, dass auch Einsatzzeiten vor dem 1. Dezember 2002 doppelt ruhegehaltsfähig sind. Das BMVg hatte dies zuvor ausgeschlossen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung folgt der Rechtsauffassung der betroffenen Kameraden und des DBwV. Bei der Geltendmachung ihrer dies- bezüglichen Versorgungsansprüche leistete der DBwV etlichen Kameraden Rechtshilfe. Die Corona-Pandemie und die Einschränkungen des öffentlichen Lebens beeinträchtigen seit März 2000 die Verbandsarbeit. Viele Veranstaltungen müssen abgesagt werden. Doch die Coronakrise kann den DBwV nicht stoppen. Mit flexiblen und kreativen Ideen setzt der Verband seine Arbeit un- beirrt fort und hält die Verbindung zu den Mitglie- dern aufrecht. Für die Durchführung der satzungs- gemäßen Landesversammlungen entwickeln die Landesverbände neue Formate. In digitaler oder hybrider Form werden die Versammlungen ge- meistert. Unter strengen Hygieneauflagen kann die 20. Hauptversammlung imDezember 2021 eine positive Bilanz ziehen. Schmerzlich vermisst wird jedoch der kameradschaftliche Austausch. Am 24. Februar 2022 beginnt Russland die Vollinva- sion der Ukraine. Am 27. Februar ruft Bundeskanz- ler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag die „Zeitenwen- de“ aus und kündigt ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr an. Der DBwV hat das Vorhaben in der Vorbereitung unter- stützt. Vieles, was nun politisch umgesetzt wird, hat der DBwV bereits seit Jahren angesprochen, etwa die Notwendigkeit eines Sondervermögens, Per- sonal als Schwerpunkt, eine Art Kriegswirtschaft als Voraussetzung für die Verteidigungsfähigkeit, die Anregung zum „Artikelgesetz Zeitenwende“ und dessen Begleitung (!) sowie die dringende Emp- fehlung, rechtzeitig die Vorbereitungen für eine Re- aktivierung einer Wehrpflicht zu treffen. Für eine glaubhafte Verteidigungsfähigkeit soll die Bundes- wehr auf mindestens 260 000 Soldaten aufwachsen, hinzu sollen 200 000 Reservisten kommen. Bei der Nachwuchsgewinnung setzt Verteidigungsminister Boris Pistorius primär auf Freiwilligkeit. Den Rah- men soll ein neues Wehrdienstgesetz bilden. Der DBwV, der frühzeitig die Herausforderung bei der Personalgewinnung beschrieben hat, bezweifelt, dass dies ausreichen wird und fordert, eine neue Art Wehrpflicht zumindest vorzubereiten. Um in er- heblichemUmfang Soldaten auf Zeit oder Berufssol- daten zu gewinnen, hält der Verband Attraktivitäts- steigerungen für notwendig. Neben der Besoldung müssen auch das Dienst- und Laufbahnrecht sowie die Versorgung der Soldaten am spezifischen Bedarf der Streitkräfte ausgerichtet werden. 2020– 2026 2020ER DER JAHRE Highlights VERANTWORTUNG FÜR DIE SICHERHEITS- ARCHITEKTUR IN DER „ZEITENWENDE“ 38 70 Jahre DBwV

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